Mal zur Abwechslung eine juristische Frage: Nach $11 des Tierschutzgesetzes ist ja für die kommerzielle Abhaltung von Workshops jetzt ein Sachkunde-Nachweis erforderlich. Mir wurde gesagt, dass der oder die Ausführende dazu eine Prüfung bei der Tierärztekammer ablegen muss.
Hat Barbara Ertel oder jemand anders vom Verein eine Sachkundeprüfung abgelegt, und wenn ja, hat sie bestanden oder ist sie durchgefallen? Können RS-Workshops auch ohne bestandene Sachkundeprüfung weiter durchgeführt werden, vielleicht mit einer Sonderregelung?